Aus- und Weiterbildung
Ausbildungswege
Im BVS kann ordentliches Mitglied werden, wer haupt- oder nebenberuflich im Bereich "Mündliche Kommunikation" tätig ist und eine für diese Tätigkeit besonders qualifizierende Ausbildung nachweisen kann.
Die Mitglieder des BVS nehmen an regelmäßigen fachlichen Weiterbildungen teil.
Aufgrund des breiten Spektrums mündlicher Kommunikation besitzen die BVS-Mitglieder unterschiedliche berufliche Qualifikationen:
- Diplom-Sprecherin und -Sprecherzieherin
- Diplom-Sprecher und -Sprecherzieher
- Diplom-Sprechwissenschaftlerin Sprecherzieherin
- Diplom-Sprechwissenschaftlerin/Diplom-Sprechwissenschaftler
- Sprecherzieherin/Sprecherzieher (DGSS)
- Sprecherzieherin/Sprecherzieher (univ.)
- Staatlich geprüfte Sprecherzieherin/Staatlich geprüfter Sprecherzieher
Bereits seit 1946 gibt es an der Staatlichen Hochschule für Musik und Darstellende Kunst in Stuttgart (damals "Staatliche Hochschule für Musik" genannt) einen Vollstudiengang für Sprecherziehung. Dieses Studium wurde mit einer staatlichen Prüfung abgeschlossen; die Absolventen erhielten das Recht, sich "Staatlich geprüfte Sprecherzieherin/Staatlich geprüfter Sprecherzieher" zu nennen. Im Jahr 1983 änderte sich die Studien- und Prüfungsordnung: Seither wird der "Diplomstudiengang Sprecherziehung" mit einer Diplomprüfung als Qualifikationsnachweis angeboten. Der damit erworbene Titel lautet offiziell: "Diplom-Sprecherin und -Sprecherzieherin/Diplom-Sprecher und -Sprecherzieher".
Die Regelstudienzeit beträgt acht Semester. Wie an Musikhochschulen üblich, stellt das Hauptfach, das als Einzeluntericht erteilt wird, den Kern des Studiums dar. Der Hauptfachunterricht hat die gründliche Ausbildung der eigenen Sprechstimme und der künstlerischen Gestaltungsfähigkeit zum Ziel.
Weitere Pflichtfächer der Stuttgarter Hochschule sind Sprechwissenschaft/Phonetik; Rhetorik; germanistische Grundlagen; Atemanatomie, -physiologie, -pathologie; Stimmanatomie, -physiologie, -pathologie; Pädagogische Grundlagen (Allgemeine Pädagogik/ Pädagogische Psychologie; Rede- und Gesprächspädagogik; Spiel- und Theaterpädagogik, Unterrichtspraxis, Praktikum); Rhythmik; Körperbildung; Atem-, Stimm- und Lautbildung/Methodik; Gesangsstimmbildung; Mikrophonsprechen.
Wer an der Universität Halle ein Studium der Sprechwissenschaft und Sprecherziehung nach mindestens acht (inzwischen neun) Semestern erfolgreich abgeschlossen hat, führt den Titel "Diplom-Sprechwissenschaftlerin/Diplom-Sprechwissenschaftler". Nach weiteren Studien war in Halle zusätzlich ein Examen als "Klinische Sprechwissenschaftlerin/Klinischer Sprechwissenschaftler" möglich.
An einigen deutschen Universitäten ist bzw. war es möglich, nach einem mindestens achtsemestrigen Studium der Sprechwissenschaft und Sprecherziehung die "Prüfung für Sprecherzieherinnen (DGSS)/Sprecherzieher (DGSS)" oder eine universitäre "Prüfung für Sprecherzieherinnen/Sprecherzieher (univ.)" abzulegen.
Studien-, Praktikums- und Prüfungsschwerpunkte sind dabei:
- Sprechwisssenschaftliche Grundlagen (Forschungsstand und Problemgeschichte; Aufgaben und Ziele des Faches; wissenschaftstheoretische Grundlagen; Bezugslinien zu angrenzenden Wissenschaften; Methodologie der Sprecherziehung)
- Sprechbildung (Atem-, Stimm- und Lautbildung als Elementarprozesse des Sprechens und Hörens)
- Sprechtherapie (Ätiologie, Diagnostik und Therapie von Stimm-, Sprech-, Sprach- und Kommunikationsstörungen)
- Rhetorische Kommunikation (Gesprächs- und Rederhetorik, Verhandlungsführung, Versammlungswesen, Medienrhetorik)
- Sprechkunst (Sprechen und Spielen als Kunst: Rezitation, Theater, Rundfunk, Fernsehen).
Sprecherzieherinnen/Sprecherzieher (DGSS) haben neben der oben skizzierten Ausbildung in der Regel eine weitere Berufsausbildung absolviert.
Tipp: Wer sich speziell für ein Studium im Bereich Sprechwissenschaft/Sprecherziehung interessiert, sollte folgende Broschüre lesen, die über die Berufsberatungsstellen der Arbeitsämter kostenlos zu beziehen ist:
Bundesanstalt für Arbeit (Hrsg.): Blätter zur Berufskunde, Bd. 3 - III E 07 Sprecherzieherin/Sprecherzieher, Sprechwissenschaftlerin/Sprechwissenschaftler. Bielefeld: W. Bertelsmann Verlag, 2. Auflage, 1999.
Andere Berufsgruppen
BVS-Mitglieder können über eine staatliche Ausbildung und Anerkennung in einem Teilbereich mündlicher Kommunikation verfügen, z. B. als
- Logopädin/Logopäde
- Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/in
- Gesangspädagogin/Gesangspädagoge
- Sprachheillehrer/in
Neben diesen Berufen kann auch BVS-Mitglied sein, wer einen für die jeweilige berufliche Tätigkeit spezifischen Hochschulabschluss besitzt, z. B. als
- Diplom-Pädagogin/Diplom-Pädagoge
- Diplom-Psychologin/Psychologe
- Lehrerin/Lehrer
- Diplom-Kauffrau/Diplom-Kaufmann
- Diplom-Betriebswirtin/Diplom-Betriebswirt
- Diplom-Sozialpädagogin/Sozialpädagoge
Ordentliche Mitglieder des BVS können alle sein, wenn sie (auch) im Bereich "Mündliche Kommunikation" tätig sind und über eine für diese Tätigkeit besondere Zusatzqualifikation verfügen.
Außerordentliche Mitglieder des BVS können alle werden, die seine Arbeit unterstützen.